Falschparker abschleppen, ohne Vorkasse!
Es steht ein Falschparker auf Ihren Parkplatz, Ihrem Grundstück oder in Ihrer Ein- oder Ausfahrt. Ärgern Sie sich nicht weiter über die Parksünder, sondern handeln Sie! Wir schleppen das widerrechtlich abgestellte Fahrzeug ab und rechnen die Kosten direkt mit dem Falschparker ab. Sie müssen NICHT in Vorkasse gehen. Nach nur 2 bis 3 Abschleppmaßnahmen werden die Falschparker Ihren Parkplatz meiden und Sie können wie gewohnt Ihren Parkplatz nutzen.
Die Abschleppkosten fordern wir zu 100% vom Falschparker ein, so dass Sie nicht in Vorkasse treten müssen und auch im Nachhinein nicht von einer Rechnung überrascht werden.
Wann kann ich kostenlos abschleppen lassen!
Sobald Ihr Parkplatz, Ihr Grundstück oder Ihre Ein- oder Ausfahrt zugeparkt ist haben Sie das Recht, den Parksünder sofort abschleppen zu lassen.
So einfach geht`s
Ihr Parkplatz oder Grundstück ist widerrechtlich blockiert oder zugeparkt.
Erstellen Sie ein Foto von der Parksituation, wo das Kennzeichen, die Automarke zu erkennen ist.
Rufen Sie uns an, wir kommen sofort und entfernen das widerrechtlich abgestellte Fahrzeug.
Wir informieren die Polizei über den Abschleppvorgang und über die Adresse der Verwahrung des Fahrzeugs, so dass der Parksünder erfährt, wo sein Fahrzeug zur Abholung bereit steht.
Sie als Auftraggeber müssen nicht in Vorkasse gehen und müssen das Geld auch nicht mühsam Einklagen. Wir rechnen die Abschleppkosten direkt mit dem Falschparker ab.
Ihre Vorteile:
Wir kommen sofort und entfernen das widerrechtlich abgestellte Fahrzeug.
Auch wenn der Falschparker vor unserem Eintreffen weggefahren ist, müssen Sie die Abschleppkosten nicht bezahlen.
Wir fordern die Gebühr für die Abschleppmaßnahme vom Falschparker ein, und Sie müssen nicht in Vorkasse treten und das Geld mühsam einklagen.
Nach nur 2 – 3 Abschleppmaßanhmen meiden Falschparker Ihren Parkplatz.
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!
Schreiben Sie uns einfach eine E-Mail, rufen Sie uns an oder füllen Sie das Kontaktformular aus, wenn Sie eine Frage haben oder ein unverbindliches Angebot wünschen.